Gebührenordnung des BSV Annaburg 1890 e.V.
1. Geschäftsadresse:
1.Vorsitzende
Karin Pollex
Baderei 21
06925 Annaburg
Tel.: 0176 536 59 067
e-Mail: 1.Vorsitzender@bsv-annaburg.de
. Probezeit
Gebühr für Mitglieder ab 17 Jahre für die ersten sechs (6) Monate beträgt: 30,00 €
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16.Lebensjahres sind
von der Probezeit ausgenommen
3. Jahresbeiträge
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16.Lebensjahres: 30,00 €
Jugendliche 17. bis Vollendung des 20.Lebensjahres bzw. Lehrlinge
und Studenten bis maximal des vollendeten 26.Lebensjahres
(auf Antrag und mit entsprechenden Nachweis): 50,00 €
Ehepaare und anerkannte Bedarfsgemeinschaften
(bei beiden Partnern im Verein) 150,00 €
Für alle anderen ordentlichen Mitglieder: 100,00 €
ruhende Mitgliedschaft (schriftlicher Antrag an Vorstand): 30,00 €
4. Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt für alle Mitglieder, die das 20.Lebensjahr
vollendet haben: 180,00 €
Alternativ kann die Aufnahmegebühr auch durch 20 Arbeitsstunden in den
ersten zwei (2) Mitgliedsjahren abgegolten werden.
5. Abgeltung nicht geleistete Arbeitsstunden
(Ergänzung zur Satzung §5, Abs.3):
Der Verrechnungssatz beträgt pro Stunde: 10,00 €
Jährliche Arbeitsstunden je Mitglied unter 70 Jahren: 10 Stunden
6. Nutzungsgebühren für Gastschützen
Nutzungsgebühr der Kugelstände für Gastschützen
je Trainingseinheit (1,50h): 5,00 €
Nutzungsgebühr des Bogenplatzes für Gastschützen
je Trainingseinheit (1,50h): 5,00 €
Leihgebühr für Sportgeräte
je Trainingseinheit (1,50h): 3,00 €
Munition muss zusätzlich entsprechend der gewählten Sorte
und den jeweiligen Preisen erworben werden.
Mitgliedsbeiträge sind bis zum 31.01. des Kalenderjahres auf folgendes
Konto
Kontoinhaber: Bürgerschützenverein Annaburg 1890 e.V.
IBAN: DE34 8055 0101 0000 1212 66
BIC: NOLADE21WBL
Institut: Sparkasse Wittenberg
zu überweisen oder in absoluten Ausnahmefällen an den Schatzmeister
des Vereins in bar einzuzahlen.
Diese Gebührenordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am
08.10.2018 beschlossen.